
Obwohl wir das Grundstück
für das Einsetzen der Boote hergerichtet haben und die Pachtgebühr
pünktlich an das WSA überwiesen wurde, müssen wir
laut Verordnung der LS-Behörde RZ das Grundstück noch
dieses Jahr verlassen. Zurzeit suchen wir wieder ein Grundstück,
um das herrliche Gewässer zu berudern.