Unser Grundstück

 

Obwohl wir das Grundstück für das Einsetzen der Boote hergerichtet haben und die Pachtgebühr pünktlich an das WSA überwiesen wurde, müssen wir laut Verordnung der LS-Behörde RZ das Grundstück noch dieses Jahr verlassen. Zurzeit suchen wir wieder ein Grundstück, um das herrliche Gewässer zu berudern.